Kommentar ReinheitsgebotDas "deutsche" Reinheitsgebot hat nur kurze Tradition: Dieser Erlass wurde nach und nach von den anderen deutschen Ländern übernommen und ab 1906 für das ganze Deutsche Reich verbindlich. Noch heute bildet das Reinheitsgebot die Grundlage aller untergärigen deutschen Biere. Leider verdrängt wurde die Tatsache, dass mit der Einführung des Reinheitsgebotes im Deutschen Reich der Untergang vieler regionaler Biersorten verbunden war. So vertrug sich zum Beispiel die Salzgabe bei der Herstellung der Goslarer Gose nicht mit den Forderungen des aus Bayern importierten Gesetzes. Und wie hielt man es in Bayern? Am 24. September 1806 kündigte die königliche Regierung zu München eine Reform der Bierbesteuerung an, diese wurde im Königlich-Baierischen Regierungsblatt vom 22. Oktober 1806 veröffentlicht: Königlich allerhöchste Verordnungen. (Den Bier- und Branntwein-Aufschlag in Ober- und Nieder Baiern betreffend). Mit dieser Verordnung wurden die bisher geltenden Regelungen zu Michaeli 1806 aufgehoben (§ I) und in § II neu geregelt: "Dagegen sind von der nämlichen Zeit an, von jedem Schäffel eingesprengten Malzes, zwey Gulden zwey und vierzig Kreuzer Aufschlag zu entrichten; das Malz mag in Gerste, Weizen oder Roggen bestehen, und zu Erzeugung des braunen und weißen Bieres, oder des Branntweins bestimmt sein." Im weiteren Text wird die Nutzung von Roggen eingeschränkt (§ V): "Bey Unseren, um einen vom Eimer festgesetzten Stiftbetrag, verpachteten weißen und braunen Brauhäusern soll, wenn nicht eine ausdrückliche Bewilligung von Uns erfolgt, kein Korn (Roggen) gemalzt, und mithin weder eine Polette ausgestellt, noch diese Getreideart vom Müller angenommen werden." Und wie rein ist unser Bier wirklich, Antworten findet man, studiert man Gesetze und Verordnungen: Malz: Für obergärig gebraute Biere ist die Verwendung auch anderer gemälzter Getreide als Gerste zulässig (§ 9,2 Vorläufiges Biergesetz und §17,4 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes). Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden ($ 9,3 Vorläufiges Biergesetz), allerdings gelten Mais, Reis und Dari nicht (!) als Getreide (§17,4 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes). Ach ja, Malz - das Reinheitsgebot von 1516 erlaubte nur die Verwendung von Gerste als für die Bierherstellung zu benutzendes Getreide. Aus Gerste wurde Malz. Und um Malz für Biere verwenden zu können, die den Einsatz von Rohfrucht (ungemälztem Getreide) verlangen, wurde das Spitzmalz erfunden, dass pro forma gerade mal so eben angekeimt wird, damit es sich Malz nennen darf (und unsere Regierung fordert uns zum Energiesparen auf(!!). Sonstige Rohstoffe:
Nun ja, denn bis denn und
Sinister
07.06.2011, 21:47 von Sinister |
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